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ArbG Bremen-Bremerhaven, 28.02.2002 - 1 Ca 1419/01 |
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ArbG Bremen-Bremerhaven, Entscheidung vom 28. Februar 2002 - 1 Ca 1419/01 (https://dejure.org/2002,29340)
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Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 28.02.2002 - 1 Ca 1419/01
- LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02
Wird zitiert von ...
- LAG Bremen, 17.10.2002 - 3 Sa 78/02
Mobbing; Schmerzensgeld wegen Mobbings; Darlegungs- und Beweislast des …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremerhaven vom 28.02.2002 - Az.: 1 Ca 1419/01 - wird, soweit sie sich gegen die Beklagte zu 1) richtet, als unbegründet, und soweit sie sich gegen den Beklagten zu 2) richtet, als unzulässig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Bremerhaven vom 28.02.2002, Az: 1 Ca 1419/01, aufzuheben und die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin ein Schmerzensgeld, das der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 Diskont-Überleitungs-Gesetz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.